FAQ’S
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Psychotherapie ist in erster Linie eine Behandlungsmethode von psychischen Erkrankungen, die sich aufgrund von andauernden Leidenssituationen entwickeln können. Fühlen Sie sich oft niedergeschlagen, gefühlstaub, müde, traurig, explosiv, ängstlich, überschwänglich, haben Sie Schmerzen, starkes Herzklopfen, Probleme in der Sexualität, Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen oder dem:der Partner:in, oder sind Sie oft kränklich, benötigen Sie oft Schmerzmittel oder Drogen, fühlen Sie sich verfolgt, beobachtet? Wenn aus dieser Aufzählung etwas auf Sie zutrifft, oder sie andere Beschwerden solcher Art haben, welche Ihren Alltag beeinflussen, dann kann eine Psychotherapie hilfreich für die Veränderung dieser Zustände sein.
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Treten Sie mit mir telefonisch in Kontakt, werde ich Sie in einem kurzen Gespräch fragen, was Ihr Anliegen ist. Gemeinsam finden wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir uns kennen lernen, Problembereiche, Anliegen und Ziele skizzieren. Sollten wir uns für den Start einer Psychotherapie entscheiden, wird ein Therapievertrag aufgesetzt. Wir machen uns mehrere Folgetermine aus. Sie können die Therapie jederzeit abbrechen, wobei ein Abschlussgespräch verpflichtend ist. Der Wechsel zu tanz- und bewegungstherapeutischen Angeboten ist jederzeit möglich. Der Einstieg in eine Gruppentherapie ist nur mit Beginn der Gruppentherapie möglich.
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Eine Einheit à 50 min im Einzelsetting beläuft sich auf 85 €. Sozialtarife sind je nach Verfügbarkeit nach Absprache möglich. Eine Einheit à 70 min im Gruppensetting beträgt pro Person 60 €.
Die ausgehändigte Rechnung muss bis spätestens Freitag der Folgewoche bar oder mit online Überweisung beglichen werden. Dies gilt auch für Sammelrechnungen.
Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine kostenfreie Absage möglich. Für kurzfristigere Absagen wird das Honorar verrechnet.
Verpasste gruppentherapeutische Einheiten können nicht nachgeholt werden.
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„In Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase der psychotherapeutischen Ausbildung befinde, welche dazu berechtigt, Patient:innen behandeln zu dürfen. Dabei bin ich verpflichtet, mich in regelmäßigen Abständen bei erfahrenen Lehrtherapeut:innen unter Supervision zu begeben, wobei meine psychotherapeutische Praxis anonym besprochen werden sollen.